Friedensfest

Dienstag, 08. August 2000 (Woche 32)

Wo gilt dieser Feiertag?

               

Ort Typ Land Klasse
Ermland-Masuren Wojewodschaft PL
Großpolen Wojewodschaft PL
Heiligkreuz Wojewodschaft PL
Karpatenvorland Wojewodschaft PL
Kleinpolen Wojewodschaft PL
Kujawien-Pommern Wojewodschaft PL
Lebus Wojewodschaft PL
Lodsch Wojewodschaft PL
Lublin Wojewodschaft PL
Masowien Wojewodschaft PL
Niederschlesien Wojewodschaft PL
Oppeln Wojewodschaft PL
Podlachien Wojewodschaft PL
Pommern Wojewodschaft PL
Schlesien Wojewodschaft PL
Westpommern Wojewodschaft PL
Legende
1
gesetzlich anerkannter Feiertag
3
halber, gesetzlich anerkannter Feiertag
4
gesetzlich nicht anerkannter Feiertag
5
Ereignistag

Friedensfest

In Augsburg sind an diesem Tag alle Geschäfte geschlossen.

Augsburger Friedensfest

Das Augsburger Friedensfest erinnert an den Westfälischen Frieden von 1648, der den Dreißigjährigen Krieg beendete. Der 8. August bezieht sich auf die mit dem Restitutionsedikt erfolgte Vertreibung der Protestanten aus den Kirchen am 8. August 1629, die 1632 zugunsten einer paritätischen Ordnung rückgängig gemacht wurde. Das Augsburger Friedensfest ist im Stadtkreis von Augsburg gesetzlicher Feiertag (Art. 2 Abs. 2 Bayerisches Feiertagsgesetz).
Quelle: http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Augsburger_Friedensfest.html